Bedingungen für unsere Dienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen glade-marmot, Westfalendamm 87, 44141 Dortmund (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Kfz-Reparatur- und Wartungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch Beginn der Arbeiten erfolgen.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Wird ein verbindlicher Kostenvoranschlag um mehr als 15 % überschritten, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragserteilung. Zusätzliche Arbeiten, die sich während der Durchführung als notwendig erweisen, werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber durchgeführt, sofern sie nicht zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
Für Arbeiten, die zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs notwendig sind, ist eine gesonderte Zustimmung nicht erforderlich, wenn der Auftraggeber nicht erreichbar ist und sein Einverständnis angenommen werden kann.
Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig und zahlbar.
Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung und EC-Karte. Eine Zahlung per Kreditkarte ist nach vorheriger Absprache möglich.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Der Auftragnehmer haftet für Mängel der erbrachten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an eingebauten Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem Fahrzeug zu, sofern es in seinen Besitz gelangt ist.
Das Fahrzeug ist innerhalb einer Woche nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen. Bei verspäteter Abholung kann der Auftragnehmer Standgebühren berechnen.
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dortmund.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024